Dreiteilungslehre

Dreiteilungslehre
Auslegungsgrundsätze zur Bestimmung des Gegenstands und Schutzumfangs eines  Patents, das auf eine vor dem 1.1.1978 eingereichte Anmeldung erteilt und auf das daher § 6 PatG 1968 noch anzuwenden ist. Auf nach dem 1.1.1978 angemeldete Erfindungen ist die Dreiteilungslehre nicht mehr anwendbar (§ 14 PatG 1981 i.V. mit Auslegungsprotokoll zu Art. 69  Europäisches Patentübereinkommen).

Lexikon der Economics. 2013.

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