- Dreiteilungslehre
- Auslegungsgrundsätze zur Bestimmung des Gegenstands und Schutzumfangs eines ⇡ Patents, das auf eine vor dem 1.1.1978 eingereichte Anmeldung erteilt und auf das daher § 6 PatG 1968 noch anzuwenden ist. Auf nach dem 1.1.1978 angemeldete Erfindungen ist die Dreiteilungslehre nicht mehr anwendbar (§ 14 PatG 1981 i.V. mit Auslegungsprotokoll zu Art. 69 ⇡ Europäisches Patentübereinkommen).
Lexikon der Economics. 2013.